Vergabebedingungen WUT-Ausstellungschampion (WUT-Ch)

WUT-Champion 2007

Der beste Rüde resp. Die beste Hündin aller Erwachsenenklassen, die bei einer internationalen Ausstellung eine CACIB-Anwartschaft oder bei einer nationalen Ausstellung eine CAC-Anwartschaft (z.B. DTK-CAC) erhalten, erwerben damit gleichzeitig eine Anwartschaft für den WUT-Ausstellungs-Champion-Titel.

CAC-Anwartschaften, die in allen Erwachsenenklassen dem besten Rüden resp. Hündin vergeben werden, zählen nicht als Anwartschaften (z.B. VDH-CAC oder ÖKV-CACA).Dies bedeutet, dass nur ein Rüde und eine Hündin aus den Erwachsenenklassen, ohne Veteranenklasse, eine Anwartschaft erringen können.

Landesverbände mit anders lautenden Bestimmungen bei der Vergabe der nationalen CAC-Anwartschaften, haben sinngemäß und in Eigenverantwortung eine Regelung zu erlassen, die den zu einer Anwartschaft berechtigten besten Rüden resp. Hündin der Erwachsenenklassen, ohne Veteranenklasse, umschreibt.

Die Vergabe des Titels erfolgt nach dem Erringen von vier Anwartschaften in mindestens zwei verschiedenen Ländern.Zudem muss für die Homologation des Titels eine bestandene Spurlaut-, Brackier-, Stöber- (inkl. Waldsuche und Sauhatz), Vielseitigkeits-, Schweiß- oder Prüfung unter der Erde (inkl. Kaninchenschleppe-Herausziehen und Kaninchensprenger) nachgewiesen werden.
Kürzel: WUT-Ch

Die Ausstellungs-Anwartschaften müssen von mindestens drei verschiedenen Richtern vergeben worden sein.

Zwischen der ersten und der letzten Ausstellungs-Anwartschaft muss ein zeitlicher Mindestabstand von 12 Monaten und einen Tag liegen. Eine Begrenzung der Zeitdauer nach oben, für die Erringung der Anwartschaften, besteht nicht.

Gebühr:€ 20,00

Antragsformular